Melde- und Benachrichtigungswesen nach dem Infektionsschutzgesetz: Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Robert Koch-lnstitut hat das Bundesministerium für Gesundheit darüber informiert, dass derzeit vermehrt Fragen aus den Ländern zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes in Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestellt werden. Die Rechtmäßigkeit der Meldungen und Übermittlungen bleibt vom Inkrafttreten der DSGVO unberührt.